Klink Aprath – Wuppertal

Von: Bastian Tebarth

Ehemalige Verschickungskinder berichten, dass sie zwischen 1950 und 1990 in (Vertrags-)Heimen der Stadt Wuppertal physisch und psychisch misshandelt wurden. 
Im Auftrag des CSP-KV-NRW hat die Historikerin Carmen Behrendt über einige der in der Region befindlichen (Vertrags-) Heime und solche der Stadt in anderen Bundesländern Untersuchungen angestellt. Hierzu hat sie Erfahrungsberichte ausgewertet, Interviews mit Betroffenen geführt und in Archiven recherchiert.
Auf dieser Seite präsentieren wir erste Ergebnisse ihrer Arbeit. Hier geht es zu ihrem ausführlichen Forschungsbericht. 
Im ersten Teil unseres Wuppertal-Schwerpunkts liegt der Fokus auf der ehemaligen Klinik Aprath. Der zweite Teil, der sich u.a. mit dem Haus Wuppertal auf Norderney und dem Haus Bergfrieden in Bad Sachsa beschäftigt, wird in den nächsten Wochen ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

Schwerpunkt Wuppertal, Teil 1: Klinik Aprath

  • Schläge und Demütigungen waren laut den Erfahrungsberichten in der Klinik Aprath an der Tagesordnung. Die Kinder wurden zur Nahrungsaufnahme gezwungen, mussten Erbrochenes essen. Es herrschte ein strenges Strafregime und eine angstvolle Atmosphäre, und das nicht nur in den 1950/60er Jahren, sondern auch zu Beginn der 80er
  • Einige Betroffene berichten von sexuellen bzw. sexualisierten Übergriffen
  • Neue Forschungsergebnisse deuten auf eine enge Zusammenarbeit in den 1950er Jahren zwischen der Klinik und Pharmaunternehmen wie Bayer. Es besteht der Verdacht, dass die Eltern der Kinder über die Medikamententests nicht aufgeklärt wurden und auch keine Einwilligung gegeben haben. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, sind die Arzneimittelprüfungen auch unter damaligen Standards als rechtswidrig zu werten

Die Klinik Aprath

Wuppertal engagierte sich wie andere Industriestädte früh in der Behandlung von an Tuberkulose erkrankten Kindern. Die Kinderheilstätte Aprath befand sich im nordwestlich vom Wuppertaler Stadtteil Elberfeld gelegenen Wülfrath. Die Heilstätte wurde als spezialisierte (Kinder-)Klinik gegründet, die in erster Linie auf die Behandlung von Tuberkulose ausgerichtet war. Sie wurde im Jahr 1910 auf Initiative des “Bergischen Vereins für Gemeinwohl” mit zunächst 100 Betten für schulpflichtige Kinder eröffnet. Um die Heilstätte zu betreiben, gründete der Verein den Unterverein “Bergische Heilstätten für Lungenkranke Kinder e.V.”.

»Volkskrankheit« Tuberkulose

Tuberkulose war lange Zeit eine Art Volkskrankheit. In den reichen Industrieländern waren von der Infektionskrankheit besonders die armen Arbeiter betroffen. Das liegt vor allem daran, dass die Industrialisierung im 19. Jahrhundert in vollem Gange war. Die Menschen wurden für die Arbeit in Fabriken diszipliniert und als Arbeitskraft genutzt. Die arbeitende Bevölkerung war aufgrund von Armut, schlechter Ernährung und schlechten Wohnbedingungen anfälliger für Tuberkulose. 

Als Robert Koch im Jahr 1882 den Erreger der Tuberkulose entdeckte, war die Krankheit schon weit verbreitet. Interessanterweise setzte ein Arzt namens Hermann Brehmer bereits 1856 auf “Liegekuren” an Orten, die als immun gegen Tuberkulose galten. Er eröffnete das erste Sanatorium zur Behandlung von Tuberkulose. Diese “Liegekur” war damals beliebt und wurde nicht nur zur Tuberkulosebekämpfung eingesetzt. Ein Schüler von Brehmer, der Militärarzt Peter Dettweiler, entwickelte die deutschen Tuberkulose-Sanatorien zu regelrechten “Zuchtanstalten” mit strengen Regeln für Ruhe, Essen und Hygiene.

Um die ärmeren Menschen, die aufgrund ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen besonders stark von Tuberkulose betroffen waren, ebenfalls behandeln zu können, wurden in vielen Städten Initiativen und Vereine gegründet. Diese Einrichtungen, bekannt als “Volksheilstätten”, erhielten Unterstützung von der Politik und wurden durch Spenden von wohlhabenden Bürgern oder großen Industrieunternehmen finanziert. 

Autorin: Carmen Behrendt

Statuten des 1885 gegründeten "Bergischen Vereins für Gemeinwohl"

Im Verwaltungsrat der Klinik: Land, Städte und Industrielle

Der Verwaltungsrat des Trägervereins setzte sich aus den Stiftern wie dem Bayer-Vorgänger-Unternehmen “Elberfelder Farbenfabriken”, Vertretern des Landschaftsdirektors Rheinland, des Regierungspräsidenten für den Bezirk Düsseldorf, Städten mit Finanzierungsanteilen wie Solingen, Wuppertal und Düsseldorf-Mettmann (Wülfrath liegt im heutigen Kreis Mettmann) und örtlichen Industriellen und Unternehmern zusammen. Einflussreiche Persönlichkeiten, darunter Mitglieder der Textilunternehmerfamilie Frowein aus Wuppertal-Elberfeld, spielten in diesem Gremium eine bedeutende Rolle. 

Dass die „Heilfürsorge“ zumindest in der Anfangszeit nicht (nur) gesundheitliche Zwecke verfolgte, sondern auch solche, die auf die Disziplinierung der Arbeiterkinder abzielten, legt ein Blick in die Statuten des 1885 gegründeten “Bergischen Vereins für Gemeinwohl” nahe.

Ziel des Vereins: Fürsorge, aber auch Bekämpfung aller umstürzlerischer Bestrebungen

Der Textilfabrikant Dr. Frowein beschrieb die Ziele des Vereins wie folgt: Es sollte das „Wohl der arbeitenden Classen” in “wirtschaftlicher, moralischer und religiöser” Hinsicht gefördert werden. Neben der Fürsorgemaßnahmen war „die Bekämpfung aller auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen“ wesentliches Ziel des Vereins. Dies war sowohl eine Reaktion auf die revolutionären Ereignisse von 1848, als auch eine Maßnahme im Sinne des von Otto von Bismarck eingeführten Sozialistengesetzes, das von 1878 bis 1890 in Kraft war und darauf abzielte, als “gemeingefährlich” angesehene sozialdemokratische Aktivitäten zu bekämpfen.

Aprather Klinik im Wandel der Zeit

Bereits im Jahr 1958 erfolgte aus sozialpsychologischen Gründen die erste Umbenennung der Klinik in “Klinik Aprath”, da das Wort “Heilstätte” mit Tuberkulose in Verbindung gebracht wurde und Vorurteile auslöste. Zudem wurden 1960 zwei Stationen für tuberkulosekranke Frauen eingerichtet, da die Zahl der an Tuberkulose erkrankten Kinder abnahm. Entsprechend hatte man ab Mitte der 1950er die Behandlungspalette erweitert und nahm auch Kinder mit anderen Atemwegserkrankungen auf. So wurde die Klinik in den 1960er Jahren allmählich in eine Fachklinik für Lungenkrankheiten und schließlich 1978 in ein Altenpflegeheim mit Schwerpunkt auf gerontopsychiatrische Versorgung umgewandelt. Mindestens bis in die 1980er Jahre wurde aber weiter eine Kinderstation betrieben. Dr. Kurt Simon blieb bis 1988 Chefarzt.

Der Kuralltag in der Klinik Aprath

Folgende  Schilderungen stammen aus Erfahrungsberichten, die in den Zeitzeugenportalen des CSP-KV-NRW oder der Initiative Verschickungskinder e.V. eingestellt wurden, und Interviews, die die Historikerin Carmen Behrendt im Auftrag des CSP-KV-NRW geführt hat. Die Zitate sind an entsprechender Stelle verlinkt.

Klinik Aprath
Klinik Aprath, 1950er Jahre
Qualvolle Ruhe: Die Liegekuren

Während dem Kuraufenthalt wurden Kinder mit infektiösen Krankheiten wie Tuberkulose oder Keuchhusten medikamentös sowie mit sogenannten “konservativen” Therapien behandelt. Typisch für solche konservativen Behandlungsmethoden waren Liegekuren. Der Betroffene J., der aufgrund einer diagnostizierten Tuberkulose von 1963-64 für ein ganzes Jahr nach Aprath verschickt wurde, erzählt im Interview von dem Tagesablauf. Nach dem Frühstück begann bereits die Liegekur – bis zur Mittagszeit hätten die Kinder in Schlafsäcken auf Liegestühlen verharren müssen.

Der Schlafsack war an dem Liegestuhl festgebunden, so dass wir nicht „unerlaubt“ aufstehen konnten. (…) Nach dem Mittagessen wurden diese sog. „Liegekuren“ fortgesetzt bis zum späten Nachmittag oder bis in die Abendstunden. Anschließend gab es Abendessen und dann wurden wir Kinder zu Bett gebracht.

Die Betroffene G., die im Jahr 1957 wegen einem „Lungenschaden“ für drei Monate nach Aprath kam, schildert in einem Erfahrungsbericht ebenfalls einen streng durchgetakteten Tagesablauf.

Aufstehen, Waschen, Anziehen (...) dann bekam man Tabletten oder Medikamentensaft anschließend ein Bonbon, Frühstücken. Liegehalle 4 Stunden im Freien, still auf dem Rücken liegen - Mittagessen, Mittagsschlaf auf dem Zimmer oder bei schönem Wetter auf dem Balkon, danach wieder 3 Stunden auf den Liegestühlen, Abendbrot, danach Spielzeit, dann ab ins Bett. (Wie bringt man Kinder im Alter von 5-12 Jahren dazu ca. 10 Stunden pro Tag, ruhig in Liegestühlen zu liegen, ohne sie zu sedieren ?)

Das Regime der Tanten

Der Kuralltag wurde durch das Heimpersonal streng überwacht. Kam es zu Ereignissen und Verhaltensweisen, die den Ablauf störten, wurde gnadenlos durchgegriffen. Die Betroffenen, die nach Aprath zur Heilbehandlung verschickt wurden und uns ihre Zeitzeugenberichte zur Verfügung gestellt haben, erinnern sich deutlich an ein gewalttätiges Regime. Die Betroffene G. berichtet:

War Schlafenszeit, relativ früh, durfte man nicht mehr raus, wurde geflüstert, gab es Schläge mit einem großen Holzlineal auf den nackten Po.

Der Betroffene J. schreibt weiter in seinem Erfahrungsbericht, dass der Umgang mit den Kindern durch die Krankenschwestern und Betreuerinnen durch “zahlreiche körperliche und seelische Misshandlungen” sowie “persönliche Demütigungen” geprägt war, insbesondere durch häufiges Schlagen. Diese Züchtigungen seien durch “Ohrfeigen oder Schläge auf das entblößte Gesäß mit der flachen Hand oder mit einem Stock” erfolgt:

Die Gründe lagen meistens in geringfügigem Fehlverhalten (...). In anderen Fällen wurden Kinder auch geschlagen, weil sie erbrochen oder im Schlaf ins Bett uriniert hatten (...). Wesentliche Verantwortung dafür trugen die Stationsschwestern, die dieses Verhalten sowohl selbst durchführten als auch anordneten oder bewusst und gewollt billigten.

Der in vielen Kinderkurheimen herrschende Esszwang wurde auch in Aprath praktiziert. Die Kinder mussten aufessen, da eine Gewichtszunahme als Teil des Kurerfolgs gewertet wurde. Wenn bei der Durchsetzung der „Mastkuren“ (Landrat Adolf Wolters, 1949) Kinder erbrachen, mussten diese das Erbrochene mit aufessen – falls “nötig” unter Androhung körperlicher Gewalt.

Aus Verärgerung sagte sie zu mir: „Das isst du jetzt alles auf!“ Unter Androhung von Schlägen setzte sie diese Anordnung durch, so dass ich den gesamten Inhalt des Tellers, d.h. den Haferflockenbrei und mein Erbrochenes, aufaß.

Zum Essen und zu den Liegezeiten gings in Zweierreihen, es musste alles gegessen werden, vertrug man was nicht oder musste brechen, musste das Erbrochene wieder aufgegessen werden, bzw. man musste so lange am Tisch sitzen bleiben, bis der Teller leer war.

Darüberhinaus berichten zwei Betroffene von sexuellen bzw. sexualisierten Übergriffen durch das weibliche Betreuungspersonal in den Jahren 1963 und 1981. J. schildert einen abendlichen Vorfall aus dem Jahr 1963, bei dem eine Betreuerin – “Tante G.” – ihn gefragt habe, ob er “mal müsse”:  

Dies verneinte ich, da ich keinen Harndrang verspürte. Darauf antwortete die Betreuerin G.: „Du machst jetzt! Du kannst ins Bett machen.“ (...) Sodann schob sie meine Bettdecke beiseite, zog meine Schlafhose herunter und manipulierte an meinem Geschlechtsteil. Dabei wiederholte sie mehrfach die Worte: „Nun mach endlich, sonst hol ich den Ausklöpfer!“ Mit „Ausklöpfer“ war der Teppichklopfer gemeint. Trotz dieser Androhung von Schlägen urinierte ich nicht. (...) Diese Vorgehensweise wiederholte sie an mehreren aufeinander folgenden Abenden, ohne dass es tatsächlich zu einem Wasserlassen kam. Nach meiner Erinnerung waren es insgesamt drei Abende.

Der Betroffene A., der 1982 zur Behandlung einer Tuberkulose für drei Monate in Aprath war, berichtet davon, dass eine Betreuerin “Strip-Poker” mit den Kindern gespielt habe. A. erzählt, dass in den frühen Abendstunden, als die meisten Betreuerinnen bereits ihre Arbeit beendet hätten und nach Hause gegangen wären, eine “Tante” die Kinder – eine gemischtgeschlechtliche Gruppe im Alter zwischen 3 und 12 Jahren – zu dem Spiel aufgefordert habe. Sie hätten sich im Verlauf des Spiels, bei dem sich die Spieler:innen nach und nach entkleiden, “bis auf die Unterhose” ausziehen sollen. Die “Tante” habe das Spiel angeleitet, aber nicht selbst mitgemacht. A. berichtet zudem, dass es auf der Kinderstation keine eigene nächtliche Betreuung gegeben hätte. Bei Bedarf habe eine Schwester von der benachbarten Station kommen müssen. A. berichtet allgemein von einer repressiven, angstbesetzten Atmosphäre (der Bericht von A. wird in Kürze in das Zeitzeugenportal dieser Seite eingestellt).

Der Bericht der Betroffenen C., die für drei Monate im Jahr 1960 in Aprath war, deutet auf eine fragwürdige Quarantänepraxis hin. Aufgrund einer Ansteckungsgefahr wurde die damals 4-Jährige zwei Monate lang isoliert. Sie berichtet, dass sie in dieser Zeit nur andere Menschen gesehen habe, wenn ihr das Essen oder sie zu den medizinischen Untersuchungen gebracht wurde:

Ansonsten war ich alleine mit mir selber und meiner Puppe „Toni“ als einzigem Spielzeug. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass in dieser Zeit irgendjemand mit mir geredet hat, geschweige denn gespielt hat. Und eines Tages gingen die Gummibänder kaputt, die Arme, Beine und Kopf meiner Puppe zusammenhielten…… Ich erinnere mich daran, dass ich regungslos im Bett lag und mir vorstellte ich sei tot. Diese unglaubliche Leere!!! Hier wurde der Grundstein für eine depressive Erkrankung gelegt die mich mein Leben lang nicht mehr verließ.

Andere Betroffene waren zum Zeitpunkt ihrer Verschickung so jung, dass sie nur wenige Erinnerungen an ihren Aufenthalt in Aprath haben. Zwei von ihnen, die im Alter von 1-3 Jahren in Aprath aufgrund einer Tuberkulose in den Jahren 1959 bzw. 1964 behandelt wurden, berichten aber ebenfalls von Folgeschäden ihres Kuraufenthalts. Während die eine Betroffene von “Ohnmachtsgefühlen” spricht, die sie nach der Kur bis ins Erwachsenenalter heimgesucht hätten, berichtet die Betroffene E. von den unmittelbaren Folgen der Schläge und Drohungen, die sie in Aprath erlebt hat:

(...) weil ich weinte wurde ich geschlagen und sie drohten, dass ich nie mehr nachhause komme, weil meine Eltern mich nicht mehr mögen, weil ich böse sei, da ich dort wieder eingenässt habe und nicht viel essen wollte bez. konnte ect. Als ich entlassen wurde erkannte ich meine Eltern nicht mehr. Ich war sehr ängstlich und habe kaum gesprochen. Hatte Panikanfälle bei Arztbesuchen und wenn meine Mutter für kurze Zeit nicht da war. Ich glaubte, dass sie dann nie wieder kommt, weil sie sterben würde...

Medikamententests in Aprath

Die Pharmazeutin und Medizinhistorikerin Sylvia Wagner hat gemeinsam mit ihrem Fachkollegen Burkhard Wiebel bereits 2020 in einer Studie herausgefunden, dass im Jahr 1956, ein Jahr vor der Markteinführung, in Aprath das Schlafmittel Contergan bzw. sein Wirkstoff Thalidomid an keuchhustenkranken Kindern getestet wurde. Erste vorläufige Befunde deuten darüberhinaus darauf hin, dass es im Rahmen der Tuberkuloseforschung zu einer Zusammenarbeit zwischen der medizinischen Leitung in Aprath und dem Pharmaunternehmen Bayer unter der Leitung von Professor Gerhard Domagk gekommen ist. Im Jahr 1955 informierte der Chefarzt von Aprath, Dr. Kurt Simon, in einer Mitteilung für den Fachkongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin über die Testung einer Streptomycin-Pantothensäure-Verbindung an 88 offenbar an Tuberkulose erkrankten Kindern und Jugendlichen. 1964 eröffnete Bayer zudem nur drei Kilometer von der Klinik entfernt ein Forschungs- und Entwicklungszentrum.

Weitergehende Nachforschungen wurden durch eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Heiner Fangerau angestellt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der vom Land NRW in Auftrag gegebenen Studie “Missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der stationären Behindertenhilfe und Psychiatrie, sowie in Heimen im Rahmen der Kinderverschickung seit Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen bis 1980” Ende 2023/Anfang 2024 veröffentlicht. Bislang wurden keine Hinweise gefunden, dass von den Eltern der Kinder Einwilligungen für die Medikamentests eingeholt worden seien. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, sind die Arzneimittelprüfungen auch unter damaligen Standards als rechtswidrig zu werten. Eine Einwilligung und die Aufklä­rung über Arzneimittelerprobungen ist auch in den 1950er und 60er Jahren rechtlich und ethisch geboten gewesen.

 

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